Ihre Wohnung verkaufen.

Käufer erwerben eine Wohnung und einen Anteil am ganzen Gebäude. Eine gute Vorbereitung zeigt beides: die eigenen Räume und die Situation der Gemeinschaft.

Die Vorbereitung ansehen

Für den Anfang

Fragen Sie bei Ihrer Verwaltung nach dem aktuellen Wirtschaftsplan, den letzten Abrechnungen und den verfügbaren Versammlungsprotokollen.

Gemeinsam draufschauen

Das ganze Haus verstehen

Ein frisch renoviertes Bad beantwortet noch nicht die Frage, wie Dach, Fassade oder Heizung des Hauses dastehen. Käufer möchten wissen, welche Arbeiten beschlossen oder diskutiert wurden und welche Kosten daraus entstehen könnten. Beschlusssammlung, Protokolle und Angaben zur Erhaltungsrücklage helfen, das Bild zu vervollständigen.

Bei der Sichtung trennen wir bereits beschlossene Maßnahmen von Ideen und noch offenen Diskussionen. Aussagen über künftige Kosten sollten zum Stand der Unterlagen passen. Fehlen Informationen, fragen wir gezielt bei der Verwaltung nach, statt mit pauschalen Versprechen zu werben.

Was gehört zur Wohnung?

Stellplatz, Keller, Gartenanteil oder Dachraum können unterschiedlich zugeordnet sein. Die Teilungserklärung und zugehörige Pläne sind deshalb ebenso wichtig wie der Wohnungsgrundriss. Was nur genutzt wird, sollte nicht ungeprüft als eigenes Eigentum beschrieben werden.

Auch die laufenden Kosten brauchen eine verständliche Darstellung. Hausgeld, Abrechnung und Wirtschaftsplan sind verschiedene Unterlagen und sollten nicht zu einer einzigen Monatszahl verkürzt werden. Kaufinteressenten können so ihre Kalkulation auf nachvollziehbare Angaben stützen.

Lage und Alltag zeigen

Für die Preisfindung betrachten wir unter anderem Etage, Aufzug, Belichtung, Balkon, Zustand und die konkrete Lage. In Marbach oder Benningen kann der Weg zum Bahnhof für Pendler wichtig sein; anderswo sind Stellplatz oder Außenfläche stärker im Fokus. Entscheidend ist die tatsächliche Wohnung, nicht eine allgemeine Aussage über den gesamten Ort.

Erst vollständig inserieren

Wir führen Wohnungs- und Gebäudeunterlagen zusammen, klären die Nutzung und stimmen Fotos sowie Besichtigungen ab. Ist die Wohnung vermietet, planen wir den Verkauf mit dem bestehenden Mietverhältnis. Offene Fragen zu Räumung oder Eigennutzung dürfen nicht durch ein unverbindliches Versprechen ersetzt werden.

Zum Bereitlegen

Was schon vorhanden ist, genügt für den Einstieg. Offene Punkte halten wir bei der Bestandsaufnahme fest.

  • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan
  • Aktueller Wirtschaftsplan und letzte Hausgeldabrechnungen
  • Versammlungsprotokolle und Beschlusssammlung
  • Angaben zu Rücklage und beschlossenen Maßnahmen
  • Grundriss, Energieausweis und gegebenenfalls Mietvertrag

Häufige Fragen

Wo bekomme ich die WEG-Unterlagen?

Erster Ansprechpartner ist meist die Hausverwaltung. Fragen Sie die benötigten Dokumente gesammelt an und prüfen Sie, welchen Zeitraum sie abdecken. Bereits vorhandene Unterlagen helfen uns, gezielte Rückfragen vorzubereiten.

Sind anstehende Sanierungen ein Verkaufsproblem?

Sie gehören in die Bewertung und die Informationen für Interessenten. Entscheidend sind Umfang, Beschlusslage und mögliche Finanzierung. Eine nachvollziehbare Darstellung ist hilfreicher als die Behauptung, dass alles bereits im Hausgeld enthalten sei.

Kann eine vermietete Wohnung verkauft werden?

Ja. Das bestehende Mietverhältnis muss berücksichtigt werden. Welche Unterlagen und Absprachen dafür wichtig sind, erläutern wir auf der eigenen Seite zum Verkauf vermieteter Immobilien.

Vor dem ersten Inserat.

Wir schauen uns Ihre Immobilie und Ihre Pläne an. Für einen ersten Überblick reichen die Adresse und das, was Sie schon wissen.

Maximilian Weller
Blickle & Weller Immobilien · Murr