Die richtige Zahl erfragen
Die Restschuld auf dem letzten Kontoauszug ist nicht automatisch der Betrag, der bei einer späteren Ablösung benötigt wird. Termin, Zinsen und vertragliche Bedingungen können eine Rolle spielen. Deshalb sollte die Bankauskunft möglichst auf den geplanten Ablauf bezogen sein.
Gibt es mehrere Darlehen oder weitere Sicherheiten, müssen diese gemeinsam betrachtet werden. Sammeln Sie Verträge, Ansprechpartner und aktuelle Stände. Wir können die Verkaufsplanung daran ausrichten, entscheiden aber nicht über die Freigabe von Sicherheiten oder die Bedingungen Ihrer Bank.
Ablösekosten prüfen
Bei der vorzeitigen Beendigung oder Rückzahlung können je nach Vertrag und gesetzlicher Grundlage Kosten entstehen. § 490 und § 502 BGB enthalten Regelungen, die im Einzelfall relevant sein können. Eine pauschale Prozentzahl für alle Immobilienkredite wäre deshalb keine verlässliche Kalkulation.
Lassen Sie die konkrete Berechnung und mögliche Alternativen von der Bank erläutern. Bei Zweifeln an Voraussetzungen oder Höhe ist eine fachliche Prüfung sinnvoll. Ein Verkaufspreis sollte nicht auf der Annahme beruhen, dass eine vorzeitige Ablösung immer kostenlos ist.
Vom Preis zum verfügbaren Geld
Für Ihre weitere Planung zählt der Betrag nach Ablösung und vereinbarten Verkaufskosten. Erstellen Sie dafür eine vorläufige Rechnung mit klar gekennzeichneten offenen Positionen. Falls der erwartete Preis die Verpflichtungen nicht abdeckt, ist vor verbindlichen Zusagen eine Lösung mit den Beteiligten erforderlich.
Soll direkt eine andere Immobilie gekauft werden, gehören Finanzierung und Zeitplan beider Vorgänge zusammen. Rechnen Sie nicht mit frei verfügbarem Geld, bevor die Voraussetzungen und Termine geklärt sind. Eine Übergangsfinanzierung ist eine eigene Entscheidung der finanzierenden Bank.
Termine zusammenführen
Bank, Notariat, Verkäufer und Käufer haben jeweils eigene Aufgaben im Ablauf. Wir stimmen die für die Vermarktung nötigen Informationen und den gewünschten Übergabetermin ab. Die verbindliche Zahlungs- und Sicherheitenabwicklung wird mit den zuständigen Stellen vorbereitet, nicht durch eine informelle Zusage im Besichtigungstermin ersetzt.
Zum Bereitlegen
Was schon vorhanden ist, genügt für den Einstieg. Offene Punkte halten wir bei der Bestandsaufnahme fest.
- Darlehensverträge und zuständige Bankkontakte
- Aktuelle Restschulden aller betroffenen Kredite
- Schriftliche Auskunft zu Ablösebedingungen und möglichen Kosten
- Grundbuchauszug und bekannte Sicherheiten
- Vorläufige Erlösrechnung und Plan für die nächste Immobilie
Häufige Fragen
Kann eine finanzierte Immobilie verkauft werden?
Ein laufendes Darlehen schließt eine Verkaufsplanung nicht aus. Wie Kredit und Sicherheiten behandelt werden, muss mit Bank und Notariat geklärt werden. Entscheidend sind der konkrete Vertrag und eine abgestimmte Abwicklung.
Fällt immer eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Nein, eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Ob und in welcher Höhe eine Forderung entsteht, hängt von Vertrag, Zeitpunkt und rechtlichen Voraussetzungen ab. Fordern Sie eine konkrete schriftliche Auskunft an.
Kann ich den Verkaufserlös vollständig einplanen?
Für Ihre Anschlussplanung sollten Sie Restschulden und vereinbarte Kosten berücksichtigen. Maßgeblich ist der voraussichtlich verbleibende Betrag zum tatsächlichen Zahlungszeitpunkt, nicht nur der Angebotspreis.
Zum Nachlesen
Allgemeine Orientierung. Persönliche Rechts- und Steuerfragen werden mit den jeweils zuständigen Fachleuten geklärt.
