Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Maklerverträge und sonstigen Dienstleistungen der Blickle & Weller Immobilien, Bottenäckerstraße 55, 71711 Murr (nachfolgend „Makler"), gegenüber ihren Auftraggebern und Interessenten (nachfolgend „Auftraggeber").

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Maklerleistungen des Maklers im Zusammenhang mit dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnungen, Häuser und sonstige Immobilien sowie für die Vermittlung solcher Verträge (Kauf, Verkauf, Vermietung, Verpachtung).

(2) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Makler ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Leistungen des Maklers

(1) Der Makler erbringt nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags insbesondere folgende Leistungen: Bewertung und Preiseinschätzung, Erstellung von Exposés, Vermarktung über Immobilienportale und eigene Kanäle, Organisation und Durchführung von Besichtigungen, Interessenten- und Bonitätsprüfung, Vorbereitung von Verträgen sowie Begleitung bis zum notariellen Abschluss bzw. zur Übergabe.

(2) Der Makler schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg, sondern das Tätigwerden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine Verpflichtung zum Tätigwerden besteht nur, soweit dies gesondert vereinbart wird (Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag).

(3) Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des nachzuweisenden oder zu vermittelnden Hauptvertrags tätig zu werden (Doppeltätigkeit). Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden. Der Makler ist beiden Seiten gegenüber zur Unparteilichkeit verpflichtet.

§ 3 Zustandekommen des Maklervertrags

(1) Der Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform oder dadurch zustande, dass der Auftraggeber die in Textform mitgeteilten Maklerleistungen (z. B. übersandtes Exposé mit Provisionshinweis) in Anspruch nimmt.

(2) Sämtliche Angebote, Exposés und Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Maklers nicht gestattet. Schließt ein vom Auftraggeber informierter Dritter den Hauptvertrag ab, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der Provision verpflichtet, sofern er die Weitergabe zu vertreten hat.

§ 4 Provision (Maklerlohn)

(1) Im Erfolgsfall – also bei wirksamem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrags – erhält der Makler folgende Provision:

  • Beim Verkauf: 2,99 % des beurkundeten Kaufpreises zzgl. MwSt..
  • Bei der Vermietung: 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt..

(2) Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrags (beim Kauf: notarielle Beurkundung; bei der Vermietung: Abschluss des Mietvertrags), unabhängig von der späteren Abwicklung. Die Provision ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(3) Voraussetzung für den Provisionsanspruch ist, dass die Tätigkeit des Maklers für den Abschluss des Hauptvertrags ursächlich (kausal) war. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn statt des nachgewiesenen Geschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt (z. B. Erwerb statt Anmietung, Erwerb eines anderen Objekts desselben Anbieters, Erwerb durch nahe Angehörige).

(4) War dem Auftraggeber die nachgewiesene Gelegenheit bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Zugang des Nachweises, in Textform mitzuteilen. Unterlässt er dies, gilt die Gelegenheit als nicht vorbekannt.

§ 5 Provisionsteilung beim Kauf durch Verbraucher

(1) Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch einen Verbraucher gelten die §§ 656a ff. BGB. Wird der Makler für beide Parteien tätig, kann er die Provision nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.

(2) Wird der Makler nur für eine Partei tätig und vereinbart mit dieser eine Provision, so darf eine Vereinbarung mit der anderen Partei höchstens in derselben Höhe getroffen werden. Die zur Zahlung verpflichtete Partei muss nachweisen, dass sie ihren Anteil gezahlt hat, bevor die andere Partei zur Zahlung verpflichtet ist (§ 656c, § 656d BGB).

§ 6 Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnraum

Bei der Vermittlung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip nach dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG). Eine Provision für die Vermittlung schuldet danach grundsätzlich nur derjenige, der den Makler mit der Suche beauftragt hat. In der Regel übernimmt der Vermieter die Provision. Von Wohnungssuchenden wird – außerhalb eines ausdrücklich erteilten Suchauftrags – keine Provision erhoben.

§ 7 Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Makler alle für die Tätigkeit erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung (z. B. Grundbuchauszug, Grundrisse, Energieausweis, Mietverträge, Wohn-/Nutzfläche).

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrags sowie über Verhandlungen mit Dritten zu unterrichten, die durch die Maklertätigkeit veranlasst wurden.

(3) Den Auftraggeber treffen die Pflichten aus dem Geldwäschegesetz (GwG). Der Makler ist gesetzlich verpflichtet, die Vertragsparteien zu identifizieren und entsprechende Nachweise (z. B. gültiges Ausweisdokument) einzuholen und aufzubewahren. Der Auftraggeber wirkt hieran mit.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Schließt ein Verbraucher den Maklervertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon, online) oder außerhalb von Geschäftsräumen ab, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die Widerrufsfrist sowie das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.

Vorzeitiger Beginn: Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung vorzeitig erlöschen. Bei späterem Widerruf kann ein angemessener Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein.

§ 9 Haftung

(1) Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Angaben des Maklers zu Objekten beruhen auf Informationen des Eigentümers bzw. Dritter und werden ungeprüft weitergegeben. Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben. Eine eigene Prüfungspflicht trifft den Makler nur bei konkreten Anhaltspunkten für deren Unrichtigkeit.

§ 10 Datenschutz

Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Maklers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

§ 12 Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Makler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit.

§ 13 Anbieter & Kontakt

Blickle & Weller Immobilien
Bottenäckerstraße 55, 71711 Murr
Telefon: +49 172 7958784
E-Mail: info@blickle-weller.de

Weitere Angaben gemäß §5 TMG finden Sie in unserem Impressum.

Stand: 12.06.2026