Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der individuelle Maklervertrag und die gesetzlichen Regelungen.
Kurzüberblick
Ein Maklervertrag regelt, welche Leistungen ein Makler übernimmt und wann eine Provision anfällt. Entscheidend sind Exklusivität, Pflichten, Laufzeit und die Frage, ob ein Eigenverkauf zulässig ist. Je klarer der Vertrag, desto reibungsloser der Verkauf – und desto geringer Ihr Risiko.
Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?
Einfacher Auftrag
Kein Exklusivrecht. Sie dürfen selbst verkaufen und weitere Makler beauftragen.
Alleinauftrag
Nur ein Makler erhält den Auftrag. Eigenverkauf bleibt zulässig.
Qualifizierter Alleinauftrag
Makler arbeitet exklusiv; Eigenverkauf wird ausgeschlossen. Volle Leistung & klare Verantwortung.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Einfacher Auftrag | Alleinauftrag | Qualifizierter Alleinauftrag |
|---|---|---|---|
| Exklusivität | Nein | Ja (1 Makler) | Ja (1 Makler) |
| Eigenverkauf zulässig | Ja | Ja | Nein |
| Leistungspflichten Makler | Grundlegend, oft unverbindlich | Gesteigert, dokumentiert | Maximal, detailliert zugesichert |
| Vermarktungssteuerung | Zerstreut (mehrere Kanäle) | Koordiniert | Aus einem Guss |
| Risikomanagement/Haftung | Höheres Risiko (Doppelansprache) | Reduziert | Niedrig – klare Verantwortlichkeit |
| Geeignet für | Sonderfälle, Eigeninitiative | Viele Standardfälle | Wer höchste Planungssicherheit wünscht |
Hinweis: Konkrete Ausgestaltung variiert je Vertrag. Wir dokumentieren Leistungen und Reportings transparent.
Warum der qualifizierte Alleinauftrag am fairsten ist
Vorteile für Verkäufer
- Eine klare Verantwortung – kein Durcheinander mehrerer Anbieter.
- Maximale Vermarktungstiefe (Exposé, Portale, Besichtigungen, Qualifizierung, Verhandlung).
- Rechtssichere Prozesse, weniger Haftungsrisiken durch Doppelansprache.
- Verbindliche Leistungs- & Reportingzusagen.
Vorteile für Käufer
- Eine zentrale Ansprechperson – konsistente Informationen.
- Transparente Vergabe & faire Chancen – kein Bietchaos.
- Professionelle Vorbereitung der Unterlagen bis zur notariellen Beurkundung.
Praxis: Laufzeit, Kündigung, Reporting
Laufzeit & Kündigung
- Üblich sind feste Laufzeiten (z. B. 3–6 Monate) mit Verlängerungsoption.
- Kündigungsrechte nach Vereinbarung; wichtige Gründe sind stets vorbehalten.
Transparenz & Reporting
- Regelmäßige Status-Updates (Anfragen, Besichtigungen, Feedback, Portalleads).
- Klare Provision: 2,99 % inkl. MwSt. beim Verkauf, 1,9 Nettokaltmieten bei Vermietung.
Häufige Fragen
Fällt die Provision auch beim Eigenverkauf an?
Beim qualifizierten Alleinauftrag ist der Eigenverkauf ausgeschlossen. Kommt es dennoch zum Abschluss, kann eine Provision geschuldet sein – Details regelt der Vertrag.
Warum ist der einfache Auftrag oft nachteilig?
Mehrere parallele Aktivitäten führen zu uneinheitlicher Kommunikation, Preisverhandlungen ohne Strategie und höheren Risiken (z. B. Doppelansprache). Das drückt häufig den erzielbaren Preis.
Wie lange sollte ich einen qualifizierten Alleinauftrag vergeben?
In der Praxis bewähren sich 3–6 Monate mit automatischer Verlängerung, wenn beide Seiten zufrieden sind.
Kontakt & Beratung
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Mehr erfahrenHinweis: Die konkrete Provisions- und Vertragsgestaltung hängt vom Einzelfall ab. Sprechen Sie uns an – wir finden eine faire Lösung.