Ratgeber · Verkauf

Maklerverträge im Vergleich – fair verkaufen mit Qualifiziertem Alleinauftrag

Das Wichtigste in Kürze

  • Der einfache Auftrag erlaubt Eigenverkauf & mehrere Makler – birgt aber Streuverluste und Haftungsrisiken.
  • Beim Alleinauftrag arbeitet exklusiv ein Makler; Eigenverkauf bleibt möglich – die Vermarktung ist koordiniert.
  • Der qualifizierte Alleinauftrag schließt Eigenverkauf aus – dafür maximale Leistung, klare Haftung & einheitliche Kommunikation.
  • Unsere Empfehlung: Qualifizierter Alleinauftrag mit transparenter Provision 2,99 % beim Verkauf, 2 Nettokaltmieten bei Vermietung.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der individuelle Maklervertrag und die gesetzlichen Regelungen.

Kurzüberblick

Ein Maklervertrag regelt, welche Leistungen ein Makler übernimmt und wann eine Provision anfällt. Entscheidend sind Exklusivität, Pflichten, Laufzeit und die Frage, ob ein Eigenverkauf zulässig ist. Je klarer der Vertrag, desto reibungsloser der Verkauf – und desto geringer Ihr Risiko.

Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?

Einfacher Auftrag

Kein Exklusivrecht. Sie dürfen selbst verkaufen und weitere Makler beauftragen.

Alleinauftrag

Nur ein Makler erhält den Auftrag. Eigenverkauf bleibt zulässig.

Qualifizierter Alleinauftrag

Makler arbeitet exklusiv; Eigenverkauf wird ausgeschlossen. Volle Leistung & klare Verantwortung.

Vergleichstabelle

KriteriumEinfacher AuftragAlleinauftragQualifizierter Alleinauftrag
ExklusivitätNeinJa (1 Makler)Ja (1 Makler)
Eigenverkauf zulässigJaJaNein
Leistungspflichten MaklerGrundlegend, oft unverbindlichGesteigert, dokumentiertMaximal, detailliert zugesichert
VermarktungssteuerungZerstreut (mehrere Kanäle)KoordiniertAus einem Guss
Risikomanagement/HaftungHöheres Risiko (Doppelansprache)ReduziertNiedrig – klare Verantwortlichkeit
Geeignet fürSonderfälle, EigeninitiativeViele StandardfälleWer höchste Planungssicherheit wünscht

Hinweis: Konkrete Ausgestaltung variiert je Vertrag. Wir dokumentieren Leistungen und Reportings transparent.

Warum der qualifizierte Alleinauftrag am fairsten ist

Vorteile für Verkäufer

  • Eine klare Verantwortung – kein Durcheinander mehrerer Anbieter.
  • Maximale Vermarktungstiefe (Exposé, Portale, Besichtigungen, Qualifizierung, Verhandlung).
  • Rechtssichere Prozesse, weniger Haftungsrisiken durch Doppelansprache.
  • Verbindliche Leistungs- & Reportingzusagen.

Vorteile für Käufer

  • Eine zentrale Ansprechperson – konsistente Informationen.
  • Transparente Vergabe & faire Chancen – kein Bietchaos.
  • Professionelle Vorbereitung der Unterlagen bis zur notariellen Beurkundung.

Praxis: Laufzeit, Kündigung, Reporting

Laufzeit & Kündigung

  • Üblich sind feste Laufzeiten (z. B. 3–6 Monate) mit Verlängerungsoption.
  • Kündigungsrechte nach Vereinbarung; wichtige Gründe sind stets vorbehalten.

Transparenz & Reporting

  • Regelmäßige Status-Updates (Anfragen, Besichtigungen, Feedback, Portalleads).
  • Klare Provision: 2,99 % inkl. MwSt. beim Verkauf, 1,9 Nettokaltmieten bei Vermietung.

Häufige Fragen

Fällt die Provision auch beim Eigenverkauf an?

Beim qualifizierten Alleinauftrag ist der Eigenverkauf ausgeschlossen. Kommt es dennoch zum Abschluss, kann eine Provision geschuldet sein – Details regelt der Vertrag.

Warum ist der einfache Auftrag oft nachteilig?

Mehrere parallele Aktivitäten führen zu uneinheitlicher Kommunikation, Preisverhandlungen ohne Strategie und höheren Risiken (z. B. Doppelansprache). Das drückt häufig den erzielbaren Preis.

Wie lange sollte ich einen qualifizierten Alleinauftrag vergeben?

In der Praxis bewähren sich 3–6 Monate mit automatischer Verlängerung, wenn beide Seiten zufrieden sind.

Kontakt & Beratung

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Hinweis: Die konkrete Provisions- und Vertragsgestaltung hängt vom Einzelfall ab. Sprechen Sie uns an – wir finden eine faire Lösung.

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