Provisionshinweise
Gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) sind wir verpflichtet, Sie über die Höhe der Maklerprovision zu informieren, bevor Sie uns einen Auftrag erteilen.
Wichtiger Hinweis: Die konkrete Provisionshöhe ist objektspezifisch und wird Ihnen im jeweiligen Exposé und vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt. Die nachfolgenden Informationen beschreiben allgemein unsere Provisionsregelungen.
Provision bei Verkauf von Immobilien
Bei erfolgreicher Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Immobilie wird die Provision als Prozentsatz des notariellen Kaufpreises berechnet.
Die genaue Provisionshöhe für das jeweilige Objekt wird Ihnen im Exposé sowie im Provisionshinweis vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Die Provision wird fällig mit wirksamer Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar. Die Zahlung erfolgt nach Zustellung der Kaufvertragsausfertigung. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Provision wird fällig bei:
- Erfolgreicher Vermittlung eines Kaufvertrags über das angebotene Objekt
- Wirksamer notarieller Beurkundung des Kaufvertrags
- Abschluss mit einem von uns vermittelten Interessenten
Provision bei Vermietung von Immobilien
Bei erfolgreicher Vermittlung eines Mietvertrags wird die Provision in Nettokaltmieten (NKM) berechnet.
Die genaue Provisionshöhe für das jeweilige Objekt wird Ihnen im Exposé sowie im Provisionshinweis vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Die Provision wird fällig mit Abschluss des Mietvertrags. Die Zahlung erfolgt nach Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Provision wird fällig bei:
- Erfolgreicher Vermittlung eines Mietvertrags über das angebotene Objekt
- Rechtsgültiger Abschluss des Mietvertrags
- Abschluss mit einem von uns vermittelten Interessenten
Provisionsfrei
Einige unserer Immobilienangebote sind provisionsfrei. Dies wird im jeweiligen Exposé deutlich gekennzeichnet. Bei provisionsfreien Objekten entfällt die Maklerprovision vollständig.
Maklervertrag
Mit Absenden einer Anfrage über dieses Formular kommt ein Maklervertrag gemäß § 652 BGB zustande. Sie beauftragen Blickle & Weller Immobilien mit der Vermittlung der angefragten Immobilie.
Der Maklervertrag beinhaltet folgende Leistungen:
- Zurverfügungstellung von Exposématerial und Objektinformationen
- Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
- Beratung zum Objekt und zum Vertragsabschluss
- Vermittlung zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter
- Unterstützung bis zum Vertragsabschluss
Zahlungsmodalitäten
Die Maklerprovision ist nach Fälligkeit innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird Ihnen nach Vertragsabschluss zugestellt.
Wichtige Hinweise
Provisionsfreiheit: Sollte ein Vertrag zustande kommen, ohne dass wir als Makler tätig geworden sind, entsteht kein Provisionsanspruch.
Mehrfachbeauftragung: Sollten Sie das Objekt bereits über einen anderen Makler angefragt haben oder der Eigentümer mehrere Makler beauftragt haben, teilen Sie uns dies bitte mit.
Vertragsdauer: Der Maklervertrag endet automatisch, wenn kein Vertrag zustande kommt oder Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Maklertätigkeit unterliegt der Gewerbeordnung (§ 34c GewO). Wir verfügen über die erforderliche Erlaubnis zur Ausübung der Maklertätigkeit.
Kontakt bei Fragen
Bei Fragen zur Provision oder zum Maklervertrag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Blickle & Weller Immobilien
E-Mail: info@blickle-weller.de
Telefon: +49 172 7958784
Stand: 16.12.2025
